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Hörgeräte-Begutachtung, -Diagnostik & -Beratung

Sie haben bei Ihrem Akustiker immer die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte auszuprobieren. Wenn Sie Ihr Hörgerät der Wahl gefunden haben, erfolgt hier in der Praxis die Hörgerätebegutachtung bzw. Abnahme.

Um einen guten bis ausreichenden Hörgewinn zu ermitteln, erfolgt eine Hördiagnostik mit den Hörgeräten. Des Weiteren werden Handhabung und der Sitz des Gerätes überprüft.

Um Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Teilkostenübernahme der Krankenkasse erfolgt die Untersuchung nach Versorgung über den Akustiker.